OLG Köln - Urteil vom 20.09.1963
Ss 22063
Normen:
StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen:
VRS 26, 133

OLG Köln - Urteil vom 20.09.1963 (Ss 22063) - DRsp Nr. 1994/12672

OLG Köln, Urteil vom 20.09.1963 - Aktenzeichen Ss 22063

DRsp Nr. 1994/12672

Eine zweite Schrecksekunde ist einem Verkehrsteilnehmer zuzubilligen, der bereits durch eine unvermutete und unverschuldete Gefahr erschreckt worden war und sich nach dem ersten Schreck nun plötzlich einer weiteren, ebenfalls unvermuteten und unverschuldeten, mit der ersten Gefahrenlage nicht zusammenhängenden und eine neue Reaktion verlangenden Gefahr gegenübersieht.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen
VRS 26, 133