Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg - 13. Zivilsenat - vom 17. Dezember 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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