Einleitung

Autor: Stephan Schröder

Wann und ob der Anscheinsbeweis gelten soll, ist im Gesetz nicht geregelt. Er gilt aber als gewohnheitsrechtlich anerkannt und kann bei Annahme eine Non-Liquet-Situation verhindern.

Definition Anscheinsbeweis

Soll der Anscheinsbeweis zur Anwendung kommen, muss ein allgemeiner Erfahrungssatz festgestellt werden, aufgrund dessen sich der Schluss aufdrängt, eine Folge sei auf eine bestimmte Ursache oder umgekehrt zurückzuführen oder der Handelnde habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt (BGH, Urt. v. 09.09.2008 - VI ZR 279/06, VersR 2008, 1551; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2015 - I-1 U 46/15, VersR 2016, 675). Voraussetzung für die Annahme eines Anscheinsbeweises ist, dass ein Sachverhalt vorliegt, bei dem der behauptete ursächliche Zusammenhang und/oder das behauptete Verschulden typischerweise gegeben sind (OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2013 - 9 U 191/12, SP 2014, 78, OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.01.2018 - 7 U 100/17, SVR 2018, 254; LG Saarbrücken, Urt. v. 05.06.2020 - 13 S 181/19, zfs 2021, 20). Es muss sich um einen allgemeingültigen Geschehensablauf handeln, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder Folge oder auf Verschulden hinweist (OLG Zweibrücken, Urt. v. 13.11.2013 - 1 U 152/12, SP 2014, 224; OLG München, Urt. v. 09.02.2022 - 10 U 1962/21, BeckRS 2022, 1489).

Anscheinsbeweis kann erschüttert werden