Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2013 wird geändert. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Mai 2012 wird in vollem Umfang zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
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