Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.01.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.089,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die Klage bleibt abgewiesen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|