Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Einrichtung von Radfahrstreifen im Gebiet der beklagten Landeshauptstadt München.
Im Sommer 2020 markierte die Beklagte im Rahmen eines Verkehrsversuchs vorübergehend - bis Ende Oktober 2020 - eine Reihe sog. "Pop-Up-Radwege" auf der Fahrbahn ab, u.a. in der Elisen-, Rosenheimer Straße und Theresienstraße. Daran schloss sich eine Evaluation an.
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