I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Die Antragsteller begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung zum (hilfsweise vorläufigen) Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten.
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