Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Potsdam vom 07.12.2021 wird das Standesamt N... angewiesen, im Geburtenregistereintrag der Betroffenen den Beteiligten zu 3), F... M... F..., geboren am .......1988 in M..., P..., als Vater einzutragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 4).
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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