Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 03.07.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.976,36 € festgesetzt.
I.
Der Verfügungskläger und Berufungskläger (im Folgenden: Kläger) verlangt von dem Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten (im Folgenden: Beklagter) die Eintragung einer Vormerkung zur Einräumung einer Sicherungshypothek für die von ihm behauptete Vergütungsforderung.
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