Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.07.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-
Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für die Berufung auf insgesamt bis zu 125.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Betriebshaftpflichtversicherung nach Insolvenz der Versicherungsnehmerin.
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