1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.1.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.832,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.4.2011 zu zahlen. Die darüber hinausgehende Klage wird abgewiesen.
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