Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 01.04.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.100 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit 09.12.2014 sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 571,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit 31.10.2015 zu zahlen.
2.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
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