LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.09.2020
12 Sa 1654/19
Normen:
ZPO § 416;
Fundstellen:
EzA-SD 2021, 5
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 15076/18

Empfangsbekenntnis als PrivaturkundeAngebot einer Vertragsänderung ist nicht maßregelnd

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.09.2020 - Aktenzeichen 12 Sa 1654/19

DRsp Nr. 2020/16081

Empfangsbekenntnis als Privaturkunde Angebot einer Vertragsänderung ist nicht maßregelnd

1. Dient das Angebot einer Vertragsänderung dem Zweck, den Arbeitnehmer von der Erbringung einer Arbeitsleistung mit entsprechender Auswirkung auf das Entgelt zu befreien, so ist dies kein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot. 2. Auch Kündigungen sind Maßnahmen im Sinne des § 612a BGB.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Mai 2019 - 4 Ca 15076/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 416;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.

Der beklagte Verein beschäftigte den Kläger seit dem 1. September 2016 in seinem Betrieb, der ein Kleinbetrieb im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist.

Vertragliche Grundlage war zunächst der schriftlich abgeschlossene Arbeitsvertrag vom 19. Juli 2016 über die Beschäftigung als Erzieher. Mit schriftlichem Änderungsvertrag vom 14. November 2016 kamen die Parteien über eine Einsetzung als kommissarische pädagogische Leitung überein, mit schriftlichem Änderungsvertrag vom 20./21. Juni 2017 über die Beschäftigung als Erzieher und Kinderhausleitung.