Empfehlungen des 57. Deutschen Verkehrsgerichtstags

Autor: Stephan Schröder
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Von Dr. Stephan Schröder.

Übersicht

In der Zeit vom 23.-25.01.2019 fand in Goslar der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. In diesem Jahr kamen rund 1.800 Teilnehmer nach Goslar.

Schwerpunktthemen des diesjährigen Verkehrsgerichtstags waren die "Flensburger" Punktereform nach Einführung des neuen Punktesystems vor fast fünf Jahren, erneut das automatisierte Fahren, Alkohol-Interlock-Systeme, Lkw- und Busunfall sowie natürlich das Dieselfahrverbot.

In diesem Jahr berieten fast 1.800 Verkehrsexperten in acht Arbeitskreisen über

"Punktereform auf dem Prüfstand" (AK I),

automatisiertes Fahren (strafrechtliche Fragen) (AK II),

Ansprüche nach einem Verkehrsunfall mit einem geleasten/finanzierten Fahrzeug (AK III),

Abfindung von Personenschäden und vergleichsweiser Regelung (AK IV),

Alkolock (AK V),

Lkw- und Busunfälle (AK VI),

Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (AK VII) und

Brandschutz auf Seeschiffen - weltweit eine Herausforderung (AK VIII).

Im Nachfolgenden sollen die von den Arbeitskreisen ausgesprochenen Empfehlungen im Einzelnen dargestellt werden.

Arbeitskreis I - Punktereform auf dem Prüfstand