KG, vom 27.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 26 MK 1/21
Enstehung eines Bereicherungsanspruchs des Kunden gegen die Sparkasse wegen eines ohne Rechtsgrund vom Girokonto des Kunden abgebuchten Entgelts; Anerkenntnis des Saldoabschlusses durch den Kunden; Gesicherte Rechtslage hinsichtlich der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit von Zustimmungsfiktionsklauseln im Rechtsverkehr der Banken und Sparkassen vor Verkündung des Senatsurteils vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20, BGHZ 229, 344)
BGH, Urteil vom 03.06.2025 - Aktenzeichen XI ZR 45/24
DRsp Nr. 2025/7965
Enstehung eines Bereicherungsanspruchs des Kunden gegen die Sparkasse wegen eines ohne Rechtsgrund vom Girokonto des Kunden abgebuchten Entgelts; Anerkenntnis des Saldoabschlusses durch den Kunden; Gesicherte Rechtslage hinsichtlich der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit von Zustimmungsfiktionsklauseln im Rechtsverkehr der Banken und Sparkassen vor Verkündung des Senatsurteils vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20, BGHZ 229, 344)
a) Der Bereicherungsanspruch des Kunden gegen die Sparkasse wegen eines ohne Rechtsgrund vom Girokonto des Kunden abgebuchten Entgelts entsteht erst mit dem Anerkenntnis des Saldoabschlusses durch den Kunden, in den der vermeintliche Entgeltanspruch der Sparkasse eingestellt worden ist. Sofern der Kunde den Saldoabschluss nicht ausdrücklich anerkennt und innerhalb von sechs Wochen keine Einwendungen gegen den Abschluss vorbringt, gilt dieser gemäß Nr. 7 Abs. 3 Satz 2 AGB-Sparkassen nach Ablauf der sechswöchigen Frist als anerkannt.
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