Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Limburg a. d. Lahn vom 19.4.2021 teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.401,34 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.10.2020 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung einer weiteren Entschädigung in Höhe von 11.901,34 Euro für einen Wasserschaden wegen Rückstaus aus einer Gebäudeversicherung.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|