Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Februar 2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.092,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte. Hiervon ausgenommen sind die mit der Anrufung des sachlich unzuständigen Amtsgerichts Lüneburg verbundenen Mehrkosten. Diese trägt der Kläger.
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