Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 15. Februar 2022 -
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.
3.Der Antragsteller trägt sechs Zehntel und der Antragsgegner vier Zehntel der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 15. Februar 2022 -
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A1 und B mit Einschlussklassen.
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