Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der im Jahr 1997 geborene Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, AM und L, die ihm am 29. Januar 2015 (BF 17) erteilt worden ist.
Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt erließ gegen den Antragsteller am 1. Februar 2017 einen Bußgeldbescheid, rechtskräftig seit 18. Februar 2017, wegen einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss. Gemäß dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Bonn vom 12. Januar 2017 wurden im Blut des Antragstellers 6,2 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt.
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