Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 1. Kammer - vom 2. August 2022 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 3. Juni 2022 gegen die Ziffern 1 und 2 des Bescheides des Antragsgegners vom 2. Mai 2022 wird wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 5 des Bescheides des Antragsgegners vom 2. Mai 2022 angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.
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