I.
Der im Jahr 1938 geborene Antragsteller wendet sich gegen die Entziehung der ihm am 20. Oktober 2009 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und T (Gruppe 1).
Am 7. November 2018 verursachte er einen Verkehrsunfall, weil er beim Einbiegen nach links ein Leichtkraftrad übersah. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt.
Unter Bezugnahme auf diesen Unfall forderte die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts E. den Antragsteller mit Schreiben vom 1. April 2019 auf, eine ärztliche Bestätigung des behandelnden Arztes zur Aufklärung entstandener Fahreignungszweifel beizubringen. Aus der Bestätigung müsse u.a. hervorgehen, ob Erkrankungen vorlägen, die die Fahreignung infrage stellen könnten, und ob ein ausreichendes Sehvermögen gegeben sei.
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