Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover - 5. Kammer (Einzelrichterin) - vom 8. Mai 2024 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der 1979 geborene Antragsteller begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Antragsgegnerin zur Herausgabe eines Führerscheins für die Klasse D, hilfsweise zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dieser Klasse verpflichtet werden soll.
Ihm wurde im Jahr 2018 die Fahrerlaubnis entzogen. Danach wurde er wiederholt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.
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