OVG Saarland - Beschluss vom 07.08.2024
1 B 80/24
Normen:
FeV § 11 Abs. 7; StVG § 2;
Fundstellen:
NJW 2024, 3249
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 30.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 403/24

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen persönlicher Ungeeignetheit zum Führen eines KfZ wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

OVG Saarland, Beschluss vom 07.08.2024 - Aktenzeichen 1 B 80/24

DRsp Nr. 2024/10829

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen persönlicher Ungeeignetheit zum Führen eines KfZ wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

Es erscheint nach Inkrafttreten der neuen fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zum Cannabiskonsum nicht (mehr) vertretbar, bei regelmäßigem Konsum allein gestützt auf diesen und auf die bisherige Fassung der Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung, also ohne vorherige Begutachtung, auf eine durch Cannabismissbrauch bedingte Fahrungeeignetheit zu schließen.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. April 2024 - 5 L 403/24 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- € festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 7; StVG § 2;

Gründe

I.