I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung der ihm am 8. Juni 1972 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt), die am 2. Januar 2003 in eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, B, BE, C1, C1E, L und M umgetauscht wurde.
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