VGH Bayern - Beschluss vom 07.09.2023
11 CS 23.1298
Normen:
FeV § 11; StVG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 12.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen W 6 S 23.887

Entziehung seiner Fahrerlaubnis nach mehreren Fahrten unter starkem Alkoholeinfluss

VGH Bayern, Beschluss vom 07.09.2023 - Aktenzeichen 11 CS 23.1298

DRsp Nr. 2024/15495

Entziehung seiner Fahrerlaubnis nach mehreren Fahrten unter starkem Alkoholeinfluss

Tenor

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III. Der Streitwert für das Verfahren in beiden Rechtszügen wird unter Aufhebung von Nr.

III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts auf jeweils 7.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11; StVG § 3 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung seiner Fahrerlaubnis und der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins.