Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 25. August 2020 aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis unterblieben ist.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.Die weiter gehende Revision der Staatsanwaltschaft wird verworfen.
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