Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Landstuhl vom 29.07.2021 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlicher Inbetriebnahme eines LKWs trotz erloschener Betriebserlaubnis [aufgrund einer Veränderung der lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug] zu einer Geldbuße von 360,-- EUR verurteilt. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Rechtsbeschwerde.
Der Einzelrichter hat die Sache am 23.05.2022 gem. § 80a Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1 OWiG an den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
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