WEG a.F. § 27 Abs. 1 Nr. 2, 5; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 632a Abs. 1 S. 5, 6;
Fundstellen:
IBR 2024, 200
IBR 2024, 201
MDR 2024, 428
NZM 2024, 293
BBB 2024, 44
MietRB 2024, 107
MietRB 2024, 109
NJW-RR 2024, 499
BauR 2024, 765
WuM 2024, 235
ZWE 2024, 178
NZBau 2024, 266
NJW-Spezial 2024, 322
ZfIR 2024, 256
ZMR 2024, 593
Vorinstanzen:
AG Essen-Borbeck, vom 05.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 24 C 145/20
LG Dortmund, vom 14.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 S 160/21
Ermittlung des Schadens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Zahlung pflichtwidriger Abschläge durch den Verwalter im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen; Pflicht des Verwalters zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr bei Abschluss eines Werkvertrags
BGH, Urteil vom 26.01.2024 - Aktenzeichen V ZR 162/22
DRsp Nr. 2024/2478
Ermittlung des Schadens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Zahlung pflichtwidriger Abschläge durch den Verwalter im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen; Pflicht des Verwalters zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr bei Abschluss eines Werkvertrags
Hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- oder Schlusszahlungen gerechtfertigt sind (im Anschluss an Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, ZWE 2020, 44 Rn. 16).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.