Auf die Berufung der Beklagten wird, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, das am 14. Juli 2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Januar 2023 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von seinen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren 250,71 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug trägt der Kläger 75 % und die Beklagte 25 %. Von den Kosten des Rechtsstreits im zweiten Rechtszug trägt der Kläger 67 % und die Beklagte 33 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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