OLG Thüringen - Urteil vom 07.05.2024
7 U 741/23
Normen:
BGB § 630e Abs. 1 S. 3; ZPO § 287 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2024, 1108
NJW-RR 2024, 1530
Vorinstanzen:
LG Erfurt, vom 03.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 676/21

Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in der Folge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung und Operation (hier: Hallux valgus); Darlegungs- und Beweislast zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Aufklärung

OLG Thüringen, Urteil vom 07.05.2024 - Aktenzeichen 7 U 741/23

DRsp Nr. 2024/13729

Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in der Folge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung und Operation (hier: Hallux valgus); Darlegungs- und Beweislast zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Aufklärung

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 03.07.2023, Az. 10 O 676/21, aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht zurückverwiesen.

2. Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten. Ausgenommen hiervon sind die Gerichtsgebühren für die Berufungsinstanz sowie gerichtliche Gebühren und Auslagen, die durch das aufgehobene Urteil verursacht worden sind. Diese Kosten werden nicht erhoben.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 50.000 € (Antrag zu 1. 30.000 € und Feststellungsantrag 20.000 €) festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 630e Abs. 1 S. 3; ZPO § 287 Abs. 1;

Gründe

I.

Der am 24.10.1984 geborene Kläger nimmt die Beklagte auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in der Folge einer ärztlichen Behandlung im August 2012 in Anspruch.

1. 2. 3. 4.