1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.05.2024 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 16.482,69 € festgesetzt.
I.
Die im Januar 1958 geborene Klägerin macht den Ersatz materieller und immaterieller Schäden mit der Behauptung einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung im Hause der Beklagten geltend.
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