Die Erstbeklagte, die Firma W. & G. oHG in M. ist ein Speditionsunternehmen und Halterin eines Tanklastzuges; ihr Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer ist die Zweitbeklagte. Am 26. November 1974 transportierte die Erstbeklagte Heizöl zu einem Hausgrundstück in U. Der Fahrer des Tanklastzuges befüllte die Tankanlage im Keller, wobei etwa 4.000 l Heizöl ausliefen. Die Klägerin, die sich "Ölschadendienst" nennt, beseitigte den Ölschaden, ohne von irgendeiner Seite dazu beauftragt worden zu sein. Den Wert ihrer Leistungen beziffert sie auf 3.175,82 DM.
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