Auf die Berufung des Beklagten zu 2) und Widerklägers wird das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 28. September 2010, Az.
Auf die Widerklage werden der Kläger und Widerbeklagte und der Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner verurteilt, an den Beklagten zu 2) und Widerkläger weitere 527,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5%Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Dezember 2009 zu zahlen.
Kosten des Rechtsstreits erster Instanz:
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