Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts K. geändert und -unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den vom Landgericht bereits ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 291,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2021 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 540,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2021 zu zahlen.
3.Von den Kosten für den ersten Rechtszug tragen der Kläger 82 % und die Beklagte 18 %. Von den Kosten des zweiten Rechtszuges tragen der Kläger 94 % und die Beklagte 6 %.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch.
1. 2. 1. 2.
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