Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Juni 2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Hannover <20 O 187/22> teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.703,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Mai 2022 zu zahlen sowie den Kläger von der Gebührenforderung seiner Prozessbevollmächtigten ... in Höhe von 280,60 € freizuhalten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der 1. Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 33% und der Kläger zu 67 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.759,36 € festgesetzt.
I.
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