1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 01.03.2023 (
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1. 2. 1. 2.
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