Fahrerschutzversicherung

Autor: Stefan Lehnhardt

Die Fahrerschutzversicherung, auch Fahrerkasko genannt, soll eine Lücke in der klassischen Kraftfahrtversicherung schließen.

Bei einem durch den Fahrer eines Kfz selbstverschuldetem Unfall ist zwar über die Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1 AKB) der Beifahrer versichert, dies gilt aber nicht für den Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs. Diesem hilft die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Körperschaden nicht. Verdienstausfallforderungen und Schmerzensgeld sind nicht abgesichert.

Auch im Rahmen der Kfz-Unfallversicherung besteht nicht immer eine automatische Absicherung des Fahrers. Diese Lücke schließt die Fahrerschutzversicherung. Sinn dieser Versicherung ist, existenzbedrohende Deckungslücken zu schließen. Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs entstanden sind. Der Versicherer erbringt ohne Prüfung der Haftung Leistungen wie ein Haftpflichtversicherer nach Maßgabe gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Die Fahrerschutzversicherung wurde bereits von einer großen Zahl von Versicherern im Rahmen der hauseigenen "Allgemeinen Kraftfahrt-Versicherung" angeboten und ist erstmals in Nr. A.5 in die aktuellen Musterbedingungen des "Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - GDV", die AKB 2015 aufgenommen worden.