OLG Oldenburg - Beschluss vom 12.03.2024
2 ORbs 32/24
Normen:
StVO § 19;
Fundstellen:
DAR 2024, 279
zfs 2024, 350
VRA 2024, 156
Vorinstanzen:
AG Cloppenburg, vom 16.08.2023

Fahrlässiges Überqueren eines Bahnübergangs trotz bestehender Wartepflicht

OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.03.2024 - Aktenzeichen 2 ORbs 32/24

DRsp Nr. 2024/7342

Fahrlässiges Überqueren eines Bahnübergangs trotz bestehender Wartepflicht

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg vom 16.08.2023 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

StVO § 19;

Gründe

Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen fahrlässigen Überquerens eines Bahnübergangs trotz bestehender Wartepflicht zu einer Geldbuße von 240 € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.

Gegen dieses Urteil wendet sich der Betroffene mit seiner gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 OWiG statthaften und auch zulässig begründeten Rechtsbeschwerde.

Diese hat einen zumindest vorläufigen Erfolg.

Die bisher getroffenen Feststellungen tragen die Verurteilung nicht.