Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg vom 16.08.2023 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen fahrlässigen Überquerens eines Bahnübergangs trotz bestehender Wartepflicht zu einer Geldbuße von 240 € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.
Gegen dieses Urteil wendet sich der Betroffene mit seiner gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 OWiG statthaften und auch zulässig begründeten Rechtsbeschwerde.
Diese hat einen zumindest vorläufigen Erfolg.
Die bisher getroffenen Feststellungen tragen die Verurteilung nicht.
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