Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg - 1. Kammer - vom 19. Juli 2023 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.
I.
Der E. geborene Antragsteller wendet sich gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 8. Juni 2023, mit dem ihm im Anschluss an eine Trunkenheitsfahrt (BAK von mindestens ) mit einem Fahrrad im Juli 2022 sowie eine hieran anknüpfende medizinisch-psychologische Begutachtung im Februar 2023 sofort vollziehbar (auch) untersagt wurde, (fahrerlaubnisfreie) Fahrzeuge (u. a. Fahrräder) im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
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