Faktor Rentenhöhe

Autor: Stephan Schröder

Ausgangspunkt für die Berechnung der Kapitalabfindung ist die Höhe des jeweils abzugeltenden Anspruchs. Hierbei kommen im Wesentlichen in Betracht:

vermehrte Bedürfnisse,

Erwerbsschaden,

entgangener Unterhalt unter Einschluss der entgangenen Haushaltsführung.

Die Höhe der zu kapitalisierenden Schadenrente richtet sich zunächst nach dem im Einzelfall ermittelten monatlichen Schadenbetrag. Dieser wird dann in den Jahresbetrag umgerechnet, da im Grunde alle Kapitalisierungstabellen ausgehend von der Jahresrente aus rechnen. Die an sich weiter zu berücksichtigende Zahlungsart (z.B. vierteljährlich oder monatlich im Voraus zu zahlende Rente) soll hier außer Betracht bleiben. Sie ergibt zwar Abweichungen im Kapitalbetrag, diese sind aber im Verhältnis zu den Differenzen, die sich aus den nachfolgend behandelten Problemen ergeben können, verschwindend gering.