OLG Dresden - Urteil vom 15.10.2024
4 U 138/24
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Fundstellen:
VersR 2025, 431
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 18.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 03 O 1139/23

Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen und der Limitierungsmittelvergabe in einer privaten Krankenversicherung

OLG Dresden, Urteil vom 15.10.2024 - Aktenzeichen 4 U 138/24

DRsp Nr. 2024/14419

Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen und der Limitierungsmittelvergabe in einer privaten Krankenversicherung

1. Für die Behauptung, die von einer Krankenversicherung getroffenen Limitierungsmaßnahmen hätten die Belange der Versicherung nicht ausreichend gewahrt, was sich auch auf seinen individuellen Vertrag auswirke, trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast. 2. Übergibt der Versicherer die zugrundeliegenden und an den Treuhänder ausgereichten Unterlagen, kann sich der Versicherungsnehmer hierzu nicht mehr mit Nichtwissen erklären; eine Erläuterung dieser Unterlagen schuldet der Versicherer nicht. 3. Das Gericht trifft keine Hinweispflicht, einen nicht erfolgversprechenden Klageantrag so umzustellen, dass damit ein geändertes Klageziel verfolgt wird.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 18.1.2024 - 3 O 1139/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Streitwert wird auf bis zu 9.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5;

Gründe

I.

1. 2. "1) a) b)