1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 18.1.2024 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf bis zu 9.000,00 EUR festgesetzt.
I.
1. 2. "1) a) b)|
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