Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. Juni 2007 und des Sozialgerichts Wiesbaden vom 19. Januar 2007 aufgehoben. Die Klagen werden abgewiesen.
Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten um die Feststellung und Entschädigung eines Arbeitsunfalls.
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