Feststellungen eines Sachmangels, zu hohe Laufleistung; Materialfehler eines Motorteils
AG Rheda-Wiedenbrück, Urteil vom 28.11.2002 - Aktenzeichen 4 C 209/02
DRsp Nr. 2003/16922
Feststellungen eines Sachmangels, zu hohe Laufleistung; Materialfehler eines Motorteils
Die Laufleistung eines verkauften Gebrauchtwagens, die erheblich höher liegt als der im Kaufvertrag angegebene Kilometerstand, ist als Sachmangel im Sinne von § 434BGB n.F. zu werten.