Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Februar 2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin aufgrund des Brandschadensfalls vom 18. Juli 2018 bedingungsgemäßen Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung Nr. ... zu gewähren.
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