Autor: Göppl |
Für den Fall, dass die außergerichtliche oder die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Finnland durchgeführt werden soll, ist es unbedingt notwendig, einen finnischen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen.
Nachstehend wird die Adresse einer deutschsprachigen Rechtsanwaltskanzlei bekanntgegeben. Es wird aber in Finnland weitere geeignete Rechtsanwälte geben. Die können z.B. über die deutsche Botschaft in Helsinki oder bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung über diese erfragt werden.
Helsinki
Esa SalonenPeltonen, Ruokonen & ItäinenFabianinkatu 2300130 HelsinkiFinnlandTel.: +358 9 4176030Fax: +358 9 41760417esa.salonen@peltonenlaw.fi
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