Auf die Beschwerden der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 12.3.2024 aufgehoben.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Die Kindeseltern und die beiden aus ihrer Ehe hervorgegangenen Kinder A., geboren am [...] 2017 und B., geboren am [...] 2021 sind dem Jugendamt seit längerer Zeit bekannt.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|