OLG Celle - Urteil vom 08.01.2020
14 U 96/19
Normen:
BGB i.d.F. v. 01.01.2009 § 648a ;
Fundstellen:
BauR 2020, 1014
MDR 2020, 344
NJW 2020, 2477
NZBau 2020, 242
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 10.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 88/17

Anspruch auf Sicherheitsleistung für VergütungsforderungenVerstoß gegen Formvorschriften der HOAIKeine Unwirksamkeit einer Pauschalpreisabrede

OLG Celle, Urteil vom 08.01.2020 - Aktenzeichen 14 U 96/19

DRsp Nr. 2020/1749

Anspruch auf Sicherheitsleistung für Vergütungsforderungen Verstoß gegen Formvorschriften der HOAI Keine Unwirksamkeit einer Pauschalpreisabrede

Die Formvorschriften des § 7 Abs. 1 HOAI dienen hauptsächlich dem nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4.7.2019 - C-377/17 - festgestellten - nicht mehr legitimen - Ziel, ein Abweichen von den Mindest- und Höchstsätzen zu erschweren. Der Zusammenhang mit diesen ist daher so eng, dass die Norm nicht teilbar ist und sich der Anwendungsvorrang des Unionsrechts auf den gesamten § 7 Abs. 1 HOAI bezieht. Ein Verstoß gegen die Formvorschriften des § 7 Abs. 1 HOAI führt nicht zur Unwirksamkeit einer Pauschalpreisabrede. Die HOAI-Mindestsätze treffen keine Aussage in Bezug auf die übliche Vergütung gem. § 632 Abs. 2 2. Alt BGB.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.4.2019 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover - 14 O 88/17 - aufgehoben und die Sache zur einheitlichen Entscheidung durch die 14. Zivilkammer, auch über die Kosten des Berufungsverfahren, an das Landgericht Hannover zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 302.192,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB i.d.F. v. 01.01.2009 § 648a ;

Gründe:

I.