Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das am 23.07.2010 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus -
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:
1. Dem Verfügungsbeklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr bei Fernabsatzverträgen über die Internetversteigerungsplattform ... Kfz-Zubehör gegenüber Verbrauchern anzubieten und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) folgende Klausel - wörtlich oder sinngemäß - zu verwenden:
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