OLG Düsseldorf - Beschluss vom 25.07.2024
4 U 253/21
Normen:
VVG § 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 1418
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 07.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 76/20

Freistellung von monatlichen Darlehensraten aus einer Ratenschutzversicherung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit; Unangemessene Benachteiligung eines Versicherungsnehmers durch eine Klausel

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2024 - Aktenzeichen 4 U 253/21

DRsp Nr. 2024/14988

Freistellung von monatlichen Darlehensraten aus einer Ratenschutzversicherung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit; Unangemessene Benachteiligung eines Versicherungsnehmers durch eine Klausel

Tenor

1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 07.10.2021 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (Az. 6 O 76/20) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20.08.2024 .

2. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 13.08.2024 wird aufgehoben.

3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.088,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Die Berufung des Klägers gegen das im Tenor bezeichnete erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Kleve hat keine Aussicht auf Erfolg. Da auch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO offensichtlich vorliegen, beabsichtigt der Senat, das Rechtsmittel durch Beschluss zurückzuweisen, ohne dass es einer mündlichen Verhandlung bedarf.

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer Ratenschutzversicherung auf Freistellung von monatlichen Darlehensraten in Anspruch.

1. 2. 1. 2.