I. Auf die Rechtsbeschwerden des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Sonthofen vom 9. Juli 2024 aufgehoben.
II. Der Betroffene wird freigesprochen.
III. Die Staatskasse hat die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
I.
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