BayObLG - Beschluss vom 10.10.2024
202 ObOWi 989/24
Normen:
StVG § 24a Abs. 1a; § 24a Abs. 2 StVG/n.F. a.F. ;
Fundstellen:
DAR 2024, 686
Vorinstanzen:
AG Sonthofen, vom 09.07.2024

Führen eines Kfz im Straßenverkehr unter Einfluss eines Betroffenen von Cannabis

BayObLG, Beschluss vom 10.10.2024 - Aktenzeichen 202 ObOWi 989/24

DRsp Nr. 2025/2

Führen eines Kfz im Straßenverkehr unter Einfluss eines Betroffenen von Cannabis

Tenor

I. Auf die Rechtsbeschwerden des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Sonthofen vom 9. Juli 2024 aufgehoben.

II. Der Betroffene wird freigesprochen.

III. Die Staatskasse hat die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Normenkette:

StVG § 24a Abs. 1a; § 24a Abs. 2 StVG/n.F. a.F. ;

Gründe

I.